Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt Ihnen ab einer
Mitarbeiterzahl von neun Personen, die
personenbezogene Daten verarbeiten, die Benennung
eines Datenschutzbeauftragten vor.
Dieser ist für die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften zuständig und unabhängiger
Ansprechpartner in Sachen Datenschutz auch für
externe Anfragen.
Da dieser Datenschutzbeauftragte geschult sein muss
und einen umfangreichen Kündigungsschutz genießt, ist
es sinnvoll, diesen Beauftragten extern zu besetzen.
So ist auch die geforderte Unabhängigkeit gewährleistet.
Bei Verstößen im Bereich Datenschutz droht Ihnen
neben einem Imageschaden weiterhin empfindliche
Geldbußen bis zu Haftstrafen, dies können wir wirksam
verhindern.
Die ASB-Schulen Bayern haben zwei zertifizierte Datenschutzbeauftragte, die auch in Ihrem Verband
diese Aufgabe wahrnehmen können.
Durch jährliche Besuche, Durchführung von
Belehrungen und Fortbildungen, Check ihrer
Internetpräsenzen, einen Informationsdienst, sowie
Erstellung von nötigen Unterlagen unterstützen wir
Sie, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden zu
können.
Hier beraten wir Sie gerne individuell und vor Ort.
Einzelheiten erfahren Sie ebenfalls von Herrn Jens Roth (Kontakt).
Die ASB Schulen Bayern gGmbH besitzt das Qualitätssiegel!
