Das Berufsbild des Rettungsassistenten existiert seit dem Jahr 1989. Der Rettungsassistent ist in Deutschland der einzige gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die werdenden Rettungsassistenten insbesondere dazu zu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit der Patienten herzustellen sowie die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten. Außerdem müssen die Absolventen später in der Lage sein, Kranke, Verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen unter sachgerechter Betreuung zu befördern.
Nach der Berufsausbildung hat man die Möglichkeiten sich in folgenden notfallmedizinischen Bereichen fort- und weiterzubilden:
• Praxisanleiter, Lehrrettungsassistent, Fachlehrer
• Rettungsassistent im Intensivtransport
• Einsatzleiter Rettungsdienst
• Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
• Rettungsdienstleiter
• Leitstellendisponent
• Luftrettungsassistent

„Wozu gibt es überhaupt noch einen Notarzt?“ So lautet eines der größten Komplimente, das Jürgen Schütz und Mario Deppner während eines Einsatzes schon mal zu hören bekommen….
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