Berufsausbildung Rettungsassistent/in
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Der Beruf der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassistenten ist sehr umfangreich und bedarf höchste Bereitschaft der eigenen Person. ASB
Um eine schulische Ausbildung absolvieren sowie eine staatliche Abschlussprüfung ablegen zu können, bedarf es folgender Voraussetzungen:
- Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch der Eltern; bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienstammbuch zum Nachweis des vollendeten 18. Lebensjahres (RettAssG § 5 (1), (RettAssAPrV § 6 (2) 1).
- Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate zum Bewerbungsschluss ist (RettAssG § 2 (2). Die genauen Abgabetermine erfragen Sie bitte direkt im Sekretariat der Berufsfachschule.
- Ärztliche Untersuchung aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht wegen eines körperlichen Gebrechens , wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte, oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist. (RettAssG § 2 (3). Die Untersuchung darf ebenfalls nicht älter als drei Monate zum Bewerbungsschluss sein.
- Hauptschulabschlusszeugnis, eine gleichwertige oder höherwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (RettAssG § 5 (2)). [Hinweis: Ideal ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. Hauptschulabschluss mit medizinischer Erfahrung / Ausbildung.]
Zusätzlich sollten die folgenden Vorgaben erfüllt sein:
- gesundheitliche Eignung (Heben, Tragen), uneingeschränkte physische Belastbarkeit; Fahrtüchtigkeit
- frei von ansteckenden Krankheiten
- gute Auffassungs-, Beobachtungs- und Merkfähigkeit
- handwerkliches, praktisches Geschick
- psychische Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen, Taktgefühl
- Verschwiegenheit, Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt
- überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft auch in extremen Situationen
- sicheres Auftreten, positive Ausstrahlung
- Selbständigkeit, Fähigkeit zur Eigeninitiative, Organisationstalent
- gepflegtes Äußeres (Patientenkontakt)
- gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Fähigkeit zur Selbst- und Fremdkritik
- Frustrationstoleranz