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Fortbildung für Praxisanleiter (m/w/d)

Fortbildung für Praxisanleiter (m/w/d)

24 Stunden Programm zum Aufrechterhalten des Titels.

- In unseren Texten beziehen wir uns auf alle Geschlechter (m/w/d) und bleiben zur besseren Lesbarkeit in der einfachen Form. -

Die korrekte berufliche Ausbildung und Anleitung von jungen Auszubildenden ist ein wichtiger Bestandteil in den Ausbildungsbetrieben. Daher sieht der Gesetzgeber eine tragende Relevanz in der regelmäßigen Fortbildung von bestehenden Praxisanleitern. Ab 2021 müssen diese eine jährliche Pflichtfortbildung von mind. 24 Stunden nachweisen um ihren Titel zu behalten. Wir bieten Ihnen die Einheiten in drei separaten Modulen zu je 8 Unterrichtseinheiten an. Sie müssen am Jahresende jedes Modul B, E und F besucht haben. 

Hinweise:
Das Modul X dient der Grundausbildung von AED-Instruktorinnen/-Instruktoren und kann (auf Wunsch) auch zur Praxisanleiterfortbildung genutzt werden. 

Sie haben anderweitige Fort-/Weiterbildungen im aktuellen Jahr besucht und möchten diese auf Ihre Fortbildungspflicht für Praxisanleiter:innen anrechnen lassen? Bitte kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne.

Termine zu den Fortbildungsmodulen

Die Module werden im Jahr mehrmals angeboten.

  • Modul L:  23.10.2024 +  08.11.2024  jeweils 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr
  • Modul K:  14.10.2024   jeweils 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Modul J:   22.10.2024  jeweils 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Zu den Inhalten der Module:

  •  Modul L: Kreativworkshop für alternative Prüfungsverfahren
  •  Modul K: Antirassismus und Diversity
  •  Modul J: Psychische Auffälligkeiten bei Jugendlichen, jungen Erwachsenen in ihrer Rolle als Auszubildende RS/NotSan

Lehrgangskosten:

  • Einzelmodul L:  210,- Euro / 180,- Euro ASB (inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen, Kaffee, Wasser und Tee)
  • Einzelmodul K:  210,- Euro / 190,- Euro ASB (inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen, Kaffee, Wasser und Tee)
  • Einzelmodul J:   220,- Euro / 210,- Euro ASB (inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen, Kaffee, Wasser und Tee) 

Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.