Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB sollen Ihnen helfen, einen reibungslosen Ablauf von der Anmeldung bis zum Abschluss zu gewährleisten.
Unsere AGB erhalten Sie immer vorab mit unseren freibleibenden Angeboten, so dass Sie sich ausführlich mit den Inhalten auseinandersetzen können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrgänge und Veranstaltungen der ASB-Schulen Bayern gGmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Unsere AGB können Sie in unserem Sekretariat und über unsere Internetseite (www.asb-schulen.de) einsehen. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
§ 1 Anmeldung und Kostenübernahme
(1) Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen erfolgt für Privatkunden, Firmenkunden sowie Mitarbeitende des ASB ausschließlich online über unsere Homepage und die dortige Weiterleitung auf die Anmeldemaske des Bildungsmanagers.
Mit Absenden der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Teilnahmebestätigung zustande.
(2) Anmeldung durch ASB-Mitarbeitende – BildungsPunkt (ehemals Landeschule)
Sofern eine Anmeldung unter Inanspruchnahme des ASB-Rabattes erfolgt, ist bei der Anmeldung eine vertretungsberechtigte oder zuständige Person des jeweiligen Verbandes anzugeben, welche die Zugehörigkeit der anzumeldenden Person zum Verband bestätigt.
Der Anspruch auf Gewährung des ASB-Rabattes entsteht erst nach Bestätigung der Verbandszugehörigkeit.
Erfolgt die Anmeldung unter Angabe der anmeldenden Person selbst als bestätigende Person und stellt sich nachträglich heraus, dass keine Berechtigung zur Selbstbestätigung bestand oder die Kostenübernahme durch den Verband nicht gewährleistet ist, ist die angemeldete Person verpflichtet, den vollständigen Teilnahmebetrag ohne ASB-Rabatt zu entrichten.
(3) Anmeldung durch ASB-Mitarbeitende – BildungsRaum
Im BildungsRaum können sich anzumeldende Personen als ASB-Mitarbeitende registrieren und den rabattierten Preis in Anspruch nehmen, sofern sie ihren zuständigen Verband angeben.
Wir behalten uns vor, die Angaben zur Verbandszugehörigkeit stichprobenartig zu überprüfen.
Stellt sich im Rahmen einer Überprüfung heraus, dass eine unberechtigte Angabe erfolgt ist oder keine Verbandszugehörigkeit besteht, ist die angemeldete Person verpflichtet, den vollständigen Teilnahmebetrag ohne ASB-Rabatt zu zahlen.
§ 2 Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für jede Veranstaltung der ASB-Schulen Bayern gGmbH ist 29 Tage vor dem geplanten Lehrgangsbeginn. Für einzelne sowie kurzfristig eingeschobene oder aus aktuellem Anlass angebotene Veranstaltungen und Veranstaltungsangebote können abweichende Anmeldefristen gelten. In diesen Fällen wird in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.
Der Anmeldeschluss dient zur Planung der jeweiligen Lehrgänge. Nach diesem Termin wird – sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist – die ausgeschriebene Veranstaltung verbindlich durchgeführt, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Nach dem Anmeldeschluss sind Anmeldungen bis zum Erreichen der maximal möglichen Teilnehmerzahl nach vorheriger Anfrage möglich.
Zur Sicherstellung der Lehrgangsdurchführung bitten wir Sie um frühestmögliche Anmeldung.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Aus- / Weiterbildungen und einigen Formen der Fortbildung stehen gesetzliche Regelungen zur Teilnahmevoraussetzung zugrunde. Unsere Lehrgangsbeschreibungen informieren Sie im Vorfeld über solche Regelungen. In solchen Fällen ist der Anmeldende eigenständig gefordert, die für den vorgesehenen Lehrgang erforderlichen Voraussetzungen, die sich aus der Lehrgangsausschreibung ergeben, zum Zeitpunkt der Anmeldung zu erfüllen. Die geforderten Unterlagen sind, nach den jeweils gesetzlichen Fristen, teils schon mit Lehrgangsanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss! Vom Angemeldeten nicht zu vertretende Gründe lassen Ausnahmen zu. Die entsprechenden Fristen entnehmen Sie der Lehrgangsbeschreibung oder Sie lassen sich im Vorfeld über uns beraten. Die Angemeldeten sind für den Nachweis und die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Entsprechend haben sie auch etwaige Nachteile aus fehlenden oder mangelnden Teilnahmevoraussetzungen selbst zu vertreten.
§ 4 Anmeldebestätigung
Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Die Teilnahmebestätigung gilt zugleich als Annahme des Vertragsangebots und begründet das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der ASB-Schulen Bayern gGmbH.
§ 5 Absage von Lehrgängen durch die ASB-Schulen Bayern gGmbH
Die ASB-Schulen Bayern gGmbH behält sich vor, Lehrgänge aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder im Falle höherer Gewalt.
Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ASB-Schulen Bayern gGmbH beruhen.
§ 6 Anreisetermine
Anreise ist in der Regel der erste Lehrgangstag bis spätestens 8:00 Uhr, soweit nichts Gegenteiliges in der Einladung mitgeteilt wurde. Bei Nutzung einer Übernachtungsmöglichkeit im Gebäude der ASB-Schulen Bayern gGmbH oder in einer der Mietwohnungen muss der Anreisezeitpunkt mit dem Sekretariat im Vorfeld abgesprochen werden. Wir informieren Sie gerne über freie Übernachtungskapazitäten und den anhängigen Übernachtungskosten.
§ 7 Regelmäßige Lehrgangszeiten
Unsere regelmäßigen Unterrichtszeiten finden vormittags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Wochenlehrgänge finden von Montag bis Freitag statt, wobei Feiertage regelmäßig nicht unterrichtsfrei sind. Abweichungen zu Unterrichtszeiten und Lehrgangstagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lehrgangsausschreibung.
§ 8 Kostenregelung
Für Lehrgangsteilnehmer entstehen die im jeweiligen Lehrgangsangebot (Kalender, Website, Flyer oder Ausschreibung) angegebenen Kosten. Die gültigen Lehrgangsgebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
Übernachtungsmöglichkeiten können – sofern verfügbar – in den Räumlichkeiten der ASB-Schulen Bayern gGmbH oder in von uns bereitgestellten Unterkünften angeboten werden. Die Übernachtung stellt eine zusätzliche Leistung dar und ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer gesondert zu tragen.
Im Falle einer Stornierung der Lehrgangsteilnahme durch den Teilnehmer können für gebuchte Übernachtungen in den Räumlichkeiten der ASB-Schulen Bayern gGmbH oder in von uns bereitgestellten Unterkünften Stornokosten entstehen, sofern die Unterkunft nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Werden Übernachtungen bei externen Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotels oder Pensionen) gebucht oder von uns lediglich vermittelt, kommt der Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter zustande. Für Stornierungen, Umbuchungen oder sonstige Ansprüche gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
Wird ein Lehrgang durch die ASB-Schulen Bayern gGmbH abgesagt, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren sowie gegebenenfalls bereits gezahlte Entgelte für Übernachtungen in den Räumlichkeiten der ASB-Schulen Bayern gGmbH oder in von uns bereitgestellten Unterkünften erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Kosten bei externen Anbietern, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ASB-Schulen Bayern gGmbH beruhen.
Reisekosten können durch die ASB-Schulen Bayern gGmbH grundsätzlich nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass für verschiedene Veranstaltungen unterschiedliche Preise gelten können. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sind jedoch nur vor Vertragsschluss zulässig.
Mit Zugang der Teilnahmebestätigung werden die Lehrgangsgebühren zur Zahlung fällig. Eine Lehrgangsplatzzusage wird rechtsverbindlich mit Zahlung der geforderten Lehrgangsgebühren sowie der Teilnahmebestätigung seitens der ASB-Schulen Bayern gGmbH.
ASB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern können durch den ASB Landesverband Bayern e.V. in ausgewählten Veranstaltungen bei den Lehrgangskosten unterstützt werden. Ein genereller Rechtsanspruch auf eine Subventionierung besteht nicht. Weitere Informationen zu den Preisen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen oder erhalten diese im Rahmen einer kostenfreien Beratung.
Rabattierte Teilnahmeplätze
Für ausgewählte Lehrgänge oder Seminare kann die ASB-Schulen Bayern gGmbH neben dem Rabatt für ASB-Mitarbeitende zusätzlich anderweitig rabattierte Teilnahmeplätze anbieten. Ein Anspruch auf Gewährung eines Rabattes besteht nicht.
Rabattierte Teilnahmeplätze stehen je Veranstaltung nur in begrenzter Anzahl (Kontingent) zur Verfügung. Maßgeblich für die Berücksichtigung ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen und verbindlichen Anmeldung.
Der Rabatt wird ausschließlich gewährt, solange das jeweils festgelegte Kontingent verfügbar ist. Nach Ausschöpfung des Kontingents erfolgt die Teilnahme zum regulären Lehrgangsentgelt.
Eine Kombination mit anderen Rabatten, Preisnachlässen, Förderungen oder Zuschüssen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ausnahme ist hierbei die Rabattgewährung für Mitarbeitende des ASB.
Die ASB-Schulen Bayern gGmbH behält sich vor, Rabattaktionen aus sachlichem Grund zeitlich zu befristen, zu ändern oder zu beenden. Bereits bestätigte rabattierte Anmeldungen bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Absagen durch die Teilnehmer
Bei Absagen durch den Teilnehmer fallen bis 56 Tage (8 Wochen) vor Lehrgangsbeginn keine Gebühren an.
Absagen bei …
... 55 bis 42 Tage (bis 6 Wochen) vor Lehrgangsbeginn: 10 % der regulären Lehrgangskosten.
... 41 bis 28 Tage (bis 4 Wochen) vor Lehrgangsbeginn: 25 % der regulären Lehrgangskosten.
... 27 bis 21 Tage (bis 3 Wochen) vor Lehrgangsbeginn: 50 % der regulären Lehrgangskosten.
... 20 bis 14 Tage (bis 2 Wochen) vor Lehrgangsbeginn: 75 % der regulären Lehrgangskosten.
Weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 100 % der Lehrgangskosten.
Die entstehenden Kosten für die Stornierung von bereits gebuchten Hotel- und Gastzimmern gehen in voller Höhe zu Lasten des Angemeldeten (s.a. Punkt: Kostenregelung). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule
Die ASB-Schulen Bayern gGmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die ASB-Schulen Bayern gGmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Teilnahmeausschluss und Hausrecht
Die ASB-Schulen Bayern gGmbH üben in ihren Räumlichkeiten das Hausrecht aus.
Teilnehmer können vom Lehrgang ausgeschlossen werden, wenn sie den Ablauf erheblich stören, gegen die Hausordnung verstoßen oder Anweisungen des Personals nicht befolgen.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühren.
§ 12 Änderungen im Lehrgangsablauf
Die ASB-Schulen Bayern gGmbH behalten sich aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen im Lehrgangsablauf vor, insbesondere:
· Änderungen von Dozenten
· Änderungen des zeitlichen Ablaufs
· Anpassungen der Lehrinhalte
· Änderungen des Veranstaltungsortes innerhalb zumutbarer Entfernung.
Solche Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
§ 13 Gerichtsstand
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hersbruck.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Änderungen vorbehalten.
Stand: 04.03.2026



